Pflegeversicherung nach SGB XI

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für die Pflege

Was sind körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)?

Die Grundpflege ist die Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags eines pflegebedürftigen Menschen. Seit 2017 wird diese Leistung auch als „Körperbezogene Pflegemaßnahmen“ bezeichnet. Grundsätzlich gliedert sich die Grundpflege in die folgenden drei pflegerischen Bereiche: Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung nach SGB Xl
  • Entlastungs- und Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (ehemals Grundpflege)
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfe bei der Haushaltsführung

Pflegeleistungen

Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Pflegegrad, den der Pflegebedürftige hat.

Ein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen besteht aber erst ab Pflegegrad 2.

Pflegegeld wird gezahlt, wenn ein Angehöriger oder eine andere Person die Pflege übernimmt. Es beträgt 316,- €.

Pflegesachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegediensten. Für die Pflegesachleistung dürfen pro Monat höchstens 689,- € verbraucht werden.

Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Kombinationsleistung!

Pflegegeld wird gezahlt, wenn ein Angehöriger oder eine andere Person die Pflege übernimmt. Es beträgt 545,- €.

Pflegesachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegediensten. Für die Pflegesachleistung dürfen pro Monat höchstens 1298,- € verbraucht werden.

Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Kombinationsleistung!

Pflegegeld wird gezahlt, wenn ein Angehöriger oder eine andere Person die Pflege übernimmt. Es beträgt 728,- €.

Pflegesachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegediensten. Für die Pflegesachleistung dürfen pro Monat höchstens 1612,- € verbraucht werden.

Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Kombinationsleistung!

Pflegegeld wird gezahlt, wenn ein Angehöriger oder eine andere Person die Pflege übernimmt. Es beträgt 901,- €.

Pflegesachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegediensten. Für die Pflegesachleistung dürfen pro Monat höchstens 1995,- € verbraucht werden.

Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Kombinationsleistung!