Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich Maßnahmen mit medizinischer Notwendigkeit. Sie dient als Ergänzung der ärztlichen Behandlung und kann laut Sozialgesetzbuch (SGB V) nur durch eine ärztliche Anordnung erfolgen.

Diese ärztliche Anordnung legt fest, dass die veranlasste Pflege zum Heilungsprozess von Verletzungen oder Krankheiten, zur Schmerzlinderung oder zur Verhinderung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts beiträgt. Die medizinische Behandlungspflege darf lediglich von Fachkräften aus der Kranken- und Altenpflege durchgeführt werden.

Als Form der häuslichen Pflege finden die pflegerischen Maßnahmen im Haushalt der versicherten Person oder bei pflegenden Angehörigen statt. Die Kosten für eine Behandlungspflege trägt die Krankenkasse. Jedoch ist die Sonderversorgung zeitlich begrenzt. Meist wird in einem ersten Schritt lediglich eine Behandlungspflege für 14 Tage veranlasst werden. Danach kann eine Folgeverordnung erfolgen.

Für wen kann eine Behandlungspflege in Frage kommen?

Eine Behandlungspflege wird angeordnet, wenn Ärzte der Auffassung sind, dass die notwendigen Maßnahmen zur Heilung oder Stabilisierung des Zustandes der pflegebedürftigen Person ausschließlich von medizinischen Fachkräften gewährleistet werden können.

Ob nach einer Operation, bei einer Krankheit, zur Krankheitsbeobachtung, zur fachgerechten Verabreichung von Medikamenten oder um eine Verschlimmerung der Krankheitsbeschwerden zu vermeiden – zu den erbrachten Leistungen der Behandlungspflege gehört alles, was eine fördernde oder stabilisierende Wirkung auf den Gesundheitszustand haben kann.

Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen nun zwei Beispiele bereitgestellt, bei denen die Voraussetzungen für die Behandlungspflege bei Vorliegen einer ärztlichen Anordnung regelmäßig gegeben sind.

Nach einer Operation kann beispielsweise die Behandlung in häuslicher Umgebung fortgesetzt und gleichzeitig ein langer Aufenthalt im Krankenhaus verhindert werden. Medizinische Pflegekräfte übernehmen in diesem Fall die ambulante Pflege, übernehmen die Wundversorgung und tragen zu einem erfolgreichen Heilungsprozess bei.

Auch eine Diabeteserkrankung, die eine regelmäßige Überwachung des Blutzuckers erfordert, kann ein Grund dafür sein, dass eine Behandlungspflege erbracht werden muss. Die Pflegekraft misst in diesem Fall regelmäßig den Blutzuckerspiegel und kann bei Bedarf Insulin verabreichen.

Zusammengefasst kommt eine Behandlungspflege für alle pflegebedürftigen Personen in Frage, wenn eine eigenständige Versorgung oder die Pflege durch pflegende Angehörige nicht realisiert werden kann.

Wer hat Anspruch auf eine Behandlungspflege?

Jede versicherte Person mit Pflegebedarf hat Anspruch auf eine Behandlungspflege, vorausgesetzt eine ärztliche Anordnung liegt vor. Wenn Sie die Anordnung eines Arztes für eine Behandlungspflege erhalten haben, können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung wird die Genehmigung der ärztlichen Anordnung prüfen, indem er sich bei Ihnen zu Hause ein Bild über Ihre aktuelle Situation und Pflegebedürftigkeit verschafft.

Denn eine Behandlungspflege wird erst dann genehmigt, wenn weder Sie selbst noch die pflegenden Angehörigen die jeweiligen Leistungen übernehmen können. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt eine Hilfestellung seitens einer Pflegefachkraft oder eines Pflegedienstes im Rahmen der Behandlungspflege.

Hinweis: Für einen Anspruch auf Behandlungspflege benötigen sie nicht notwendigerweise einen Pflegegrad (bis 2017 als Pflegestufe bezeichnet). Die Leistungen der Krankenkasse im Bereich der Behandlungspflege stehen nicht im Zusammenhang mit Leistungen der Pflegeversicherung.

Behandlungspflege Leistungen

Zu den behandlungspflegerischen Leistungen gehören:

  • Dekubitus Behandlung
  • Verbandswechsel, stabilisierende Verbände anlegen, Kompressionsverbände
  • Blutzuckermessung, Überwachung Blutzucker bei Diabetikern, Insulinspritzen, Insulininjektionen
  • Blutdruckmessung, Überwachung Blutdruck
  • Katheterisierung, Katheter wechsel, Versorgung von suprapubischen Kathetern
  • Port Versorgung
  • Stomaversorgung
  • Wundversorgung
  • Kompressionsverbände
  • Thrombose spritzen
  • Blasenspülung
  • Einläufe
  • Drainagen
  • Injektionen
  • Infusionen
  • Inhalation
  • Kompressionsstrümpfe anlegen
  • Medikamentengabe
  • Beatmungsgerät Bedienung
  • Überwachung des Gewichts

Leistungen der häuslichen Pflege

Die Behandlungspflege gehört zur häuslichen Pflege. Im Gegensatz zu einer stationären Pflege kommt eine häusliche Pflege dem Wunsch vieler Patienten nach Häuslichkeit nach. Denn viele pflegebedürftige Personen haben das Selbstverständnis im eigenen Zuhause schneller gesund zu werden und fühlen sich in den eigenen vier Wänden am wohlsten. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II 2017 unterteil das SGB XI nicht mehr strikt in die drei verschiedenen Formen der häuslichen Pflege, sondern nach den Begriffen „körperbezogene Maßnahmen“, „pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ und „Hilfen bei der Haushaltsführung“. Zuvor wurde die häusliche Pflege in folgende drei Formen unterteil:

  • Behandlungspflege
  • Grundpflege
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die neuen Pflegeformen, die seit dem PSG II gelten.

Körperbezogene Maßnahmen

Unter körperbezogenen Maßnahmen wird die Unterstützung bei einer Beeinträchtigung in den Bereichen Selbstversorgung und Mobilität verstanden.

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen unterstützen die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag und entlasten gleichzeitig die Angehörigen. Zu dieser Form der häuslichen Pflege gehören zum Beispiel die Gestaltung des Alltags durch Aktivitäten im häuslichen Umfeld oder kleine Ausflüge. Des Weiteren fallen Aufgaben zur psychosozialen Unterstützung unter die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen. So kann der Pflegebedürftige beispielsweise Hilfe bei der Kommunikation sowie bei der Pflege sozialer Kontakte bekommen.

Hilfen bei der Haushaltsführung

Zu diesen Leistungen gehören alltägliche Aufgaben, wie zum Beispiel das Einkaufen, die Zubereitung von Mahlzeiten oder Reinigungsarbeiten.

Behandlungspflege Überblick

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von fachlichen Pflegekräften übernommen werden – mit dem Ziel der Sicherung der ärztlichen Behandlung.

Die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Behandlungspflege sind daher die medizinische Anordnung sowie die Tatsache, dass die versicherte Person oder pflegende Angehörige nicht in der Lage sind, die Pflege selbst zu übernehmen. Die Kosten für eine Behandlungspflege trägt die Krankenversicherung. Die Behandlungspflege hat zum Ziel Schmerzen zu lindern, den Heilungsprozess zu unterstützen, eine Krankenbeobachtung zu gewährleisten und einen Krankenhausaufenthalt zu verhindern oder zu verkürzen.