Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Sicherheit für die Pflege zu Hause – kostenlos und gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn Pflegegeld bezogen wird und die Pflege zu Hause durch Angehörige erfolgt, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz gesetzlich vorgeschrieben. Viele Pflegebedürftige erhalten dazu einen Brief von ihrer Pflegekasse – dort wird dieser Termin als „Pflegeberatung nach §37.3″ oder „Beratungseinsatz“ bezeichnet.

Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern darum, Ihnen Sicherheit zu geben und die Pflege bestmöglich zu unterstützen.

✅ Neu ab 01.01.2026

Durch das BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) gilt seit dem 1. Januar 2026: Der Beratungseinsatz ist für alle Pflegegrade 2 bis 5 nur noch halbjährlich verpflichtend. Das bedeutet weniger Bürokratie für pflegende Angehörige.

Wann ist der Beratungseinsatz notwendig?

Pflegegrad 1

Freiwillig möglich

Einmal pro Halbjahr auf Wunsch

Pflegegrad 2 & 3

Alle 6 Monate

Verpflichtend – 2x pro Jahr

Pflegegrad 4 & 5

Alle 6 Monate

Verpflichtend – freiwillig auch quartalsweise möglich

Was passiert beim Beratungseinsatz?

Der Termin findet bei Ihnen zu Hause statt und wird von einer erfahrenen Pflegefachkraft durchgeführt. Wir unterstützen Sie dabei:

  • Überprüfung der aktuellen Pflegesituation
  • Praktische Tipps zur Erleichterung im Alltag
  • Beratung zu Hilfsmitteln und Unterstützungsmöglichkeiten
  • Entlastung und Anleitung für pflegende Angehörige
  • Hinweise auf weitere Leistungen wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege

Wichtig zu wissen

💰 Kostenlos für Sie

Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos – die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.

⚠️ Pflegegeld sichern

Wenn der Beratungseinsatz nicht regelmäßig durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

📋 Wir kümmern uns

Wir kümmern uns um den Termin und die notwendige Bestätigung gegenüber der Pflegekasse. Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig.

Sie haben einen Brief von Ihrer Pflegekasse erhalten?

Wenn Sie einen Brief Ihrer Pflegekasse mit dem Hinweis auf einen Beratungseinsatz nach §37.3 erhalten haben – rufen Sie uns einfach an. Wir vereinbaren schnell und unkompliziert einen Termin bei Ihnen zu Hause.

Jetzt Termin vereinbaren

Wir beraten Sie persönlich und unterstützen Sie zuverlässig.

Bürozeiten: Mo–Fr 9:00–16:00 Uhr