Verhinderungspflege in Quickborn

Wenn die pflegende Person ausfällt – wir springen ein. Unkompliziert und zuverlässig.

Wenn die pflegende Person einmal ausfällt – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder andere Termine – übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese Leistung nennt man Verhinderungspflege.

Unser Ziel: Sie sollen sich keine Sorgen machen müssen. Wir sorgen dafür, dass die Versorgung zuverlässig weiterläuft – auch dann, wenn die eigentliche Pflegeperson einmal ausfällt.

So einfach funktioniert es

In vielen Fällen reicht es bereits aus, die Pflegekasse kurz zu informieren – telefonisch oder online. Ein aufwendiger Antrag ist oft nicht notwendig. Die Abrechnung kann in vielen Fällen auch nachträglich erfolgen.

Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir nicht nur die Pflege, sondern helfen Ihnen auch bei der Organisation und Abwicklung mit der Pflegekasse. Gemeinsam klären wir:

  • Wann die Vertretung benötigt wird
  • In welchem Umfang Unterstützung nötig ist
  • Welche Leistungen übernommen werden können

Wichtig zu wissen

📋 Pflegegrad

Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 möglich.

⏱️ Voraussetzung

Die häusliche Pflege muss bereits mindestens 6 Monate bestehen.

💰 Jahresbetrag

Es steht ein jährlicher Betrag zur Verfügung, der flexibel genutzt werden kann.

Wir helfen bei der Abwicklung

Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie persönlich, klären gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen und übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse. So haben Sie einen Ansprechpartner für alles.

Verhinderungspflege in Quickborn anfragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

📞 04106 / 78 79 8 ✉️ Nachricht senden