Kosten & Pflegegrade
Was zahlt die Pflegekasse? Was kostet ambulante Pflege? Wir erklären es einfach und verständlich.
Die 5 Pflegegrade – einfach erklärt
Ein Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt und bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung und Leistungen stehen zur Verfügung.
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung
Selbstständigkeit ist weitgehend erhalten, aber etwas eingeschränkt. Anspruch auf Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Beratungsbesuche. Kein Pflegegeld.
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung
Deutliche Einschränkungen im Alltag. Pflegegeld: 347 €/Monat. Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst): bis zu 796 €/Monat.
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung
Erhebliche Einschränkungen, regelmäßige Hilfe nötig. Pflegegeld: 599 €/Monat. Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 €/Monat.
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung
Umfangreiche Hilfe täglich erforderlich. Pflegegeld: 800 €/Monat. Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 €/Monat.
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf
Höchste Pflegebedürftigkeit. Pflegegeld: 990 €/Monat. Pflegesachleistungen: bis zu 2.299 €/Monat.
Was zahlt die Pflegekasse?
💶 Pflegegeld
Wenn Angehörige pflegen, erhalten Pflegebedürftige Pflegegeld. Dieses kann frei verwendet werden.
🏠 Pflegesachleistungen
Wenn ein ambulanter Pflegedienst wie wir die Pflege übernimmt, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
🤝 Kombinationsleistung
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden – wir beraten Sie gerne dazu.
🎯 Entlastungsbetrag
131 €/Monat für alle Pflegegrade – für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsunterstützung.
🔄 Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
Seit 01.07.2025 gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab PG 2).
Pflegegrad beantragen – so geht es
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und beantragen Sie einen Pflegegrad. Das geht telefonisch oder schriftlich.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet die Pflegebedürftigkeit anhand von 6 Bereichen.
Bescheid erhalten
Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad schriftlich mit. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
Pflegedienst beauftragen
Sobald der Pflegegrad vorliegt, können wir direkt loslegen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
💡 Unser Tipp: Frühzeitig Kontakt aufnehmen
Warten Sie nicht bis der Pflegegrad offiziell vorliegt. Gute Pflegedienste haben oft Wartezeiten. Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie bereits während des Antragsverfahrens und sichern Ihnen einen Platz in unserem Team.
Jetzt Kontakt aufnehmen📋 Wussten Sie das? Pflegedienst schon vor Bewilligung möglich
Sie können einen Pflegedienst bereits beauftragen, während Ihr Antrag auf Pflegegrad noch läuft. Sobald der Pflegegrad bewilligt wird, übernimmt die Pflegekasse die Kosten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
✅ Vorteil
Sie können sofort mit der Pflege beginnen – ohne auf den Bescheid warten zu müssen.
⚠️ Risiko
Wird kein Pflegegrad bewilligt, müssen Sie die entstandenen Kosten selbst tragen.
Wir beraten Sie gerne persönlich – damit Sie die beste Entscheidung für Ihre Situation treffen.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Die genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026 (SGB XI) und gelten bundesweit – auch in Schleswig-Holstein. Sie können sich durch gesetzliche Änderungen anpassen. Wir empfehlen, sich direkt bei Ihrer Pflegekasse über die aktuellen Leistungen zu informieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Haben Sie Fragen zu Kosten und Pflegegraden?
Wir beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen den richtigen Weg zu finden.
